Rückmeldungen durch die Wahlbeobachter über Vorkommnisse bei der Bundestagswahl 2025 wurden in einem Bericht an die Bundeswahlleiterin zusammengefasst.
„Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten.“
Quelle: Bundeswahlleiter https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html