Werde Wahlbeobachter bei der Bundestagswahl am 23.02.2025!
„Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten.“
Quelle: Bundeswahlleiter https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html